NÖ Heizkostenzuschuss 2012 / 2013

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

NÖ Heizkostenzuschuss 2011 / 2012

Die NÖ Landesregierung hat beschlossen, sozial bedürftigen NÖ LandesbürgerInnen für die Heizperiode 2012/2013 einen NÖ Heizkostenzuschuss zu gewähren.

Gefördert werden Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft bzw. EWR-BürgerInnen,
die den Hauptwohnsitz in einer NÖ Gemeinde haben.

Einkommensgrenze ist der Richtsatz für die Ausgleichszulage (§ 293 ASVG), der ab 1. Jänner 2012
- für Alleinstehende € 814,82
- für Ehepaare und Lebensgemeinschaften € 1.221,68
- zuzüglich für jedes Kind € 125,72
- und für jeden weiteren Erwachsenen im Haushalt € 406,86 beträgt.

Ab 1. Jänner 2013 gelten die neuen Richtsätze gemäß §293 ASVG.

Antragsformulare sind beim Amt der NÖ Landesregierung ( Abteilung Allgemeine Förderung F3 oder Materialamt), bei den Bezirkshauptmannschaften und den NÖ Gemeindeämtern sowie im Internet unter www.noe.gv.at/hkz erhältlich.

Der Antrag kann ab sofort bis spätestens 30. April 2012 samt den erforderlichen Nachweisen bei der Gemeinde, in der der/die AntragstellerIn den Hauptwohnsitz hat, gestellt werden. (Der Nachweis der Einkommensgrenze ist beim Gemeindeamt vorzulegen)

Der Heizkostenzuschuss des Landes NÖ beträgt für die Heizperiode 2012/2013 pro Haushalt einmalig

Euro 150,--

Auf die Gewährung des NÖ Heizkostenzuschusses besteht kein Rechtsanspruch.
Die Förderung wird nach Maßgabe der vorhandenen budgetären Mittel gewährt.

Für weitere Anfragen steht das Meldeamt der Stadtgemeinde Stockerau unter den
Amtszeiten telefonisch 02266-695 DW 2301 oder 2302 bzw. per E-Mail: meldeamt@stockerau.gv.at
zur Verfügung.

11.10.2012