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Heizkostenunterstützung der Stadtgemeinde Stockerau

Der Gemeinderat der Stadt Stockerau hat in seiner Sitzung am 15. September 2009 eine weitere Gewährung einer Heizkostenunterstützung durch die Stadtgemeinde beschlossen. Der Antrag auf Gewährung der Heizkostenunterstützung kann jährlich bis Ende Februar am Stadtamt der Stadtgemeinde Stockerau, Sozialamt gestellt werden.

Förderungswürdig sind Personen, die in Stockerau ihren Hauptwohnsitz haben und deren Einkünfte den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz gemäß § 293 ASVG nicht überschreiten, sofern sie einen eigenen Haushalt führen (Ein eigener Haushalt bei Ein- oder Zweifamilienhäusern umfasst im Sinne dieser Richtlinien mindestens 1 Zimmer, Küche, WC und Bad).

Bruttogrenze für die monatlichen Einkünfte ist der jeweils gültige Richtsatz für die Ausgleichszulage gemäß § 293 ASVG zuzüglich eines 10%igen Toleranzbetrages. Die Heizkostenunterstützung der Stadtgemeinde Stockerau für die Heizperiode 2009/2010 € 70,-. Die Förderung ist für jeden Haushalt nur einmal möglich.

Der Richtsatz für die Ausgleichszulage gem. § 293 ASVG beträgt ab 1. November 2008:

  • Für Alleinstehende Euro 772,40 brutto + 10 % Euro 849,64
  • Für Ehepaare und Lebensgemeinschaften Euro 1.158,08 brutto + 10% Euro 1.273,90
  • Zuzüglich jedes Kind Euro 80,95 brutto + 10 % Euro 89,05
  • Erhöhung der Grenze für jeden weiteren Erwachsenen Euro 385,68 brutto + 10 % Euro 424,25

Link zum Formular

Bei Fragen stehen Ihnen die MitarbeiterInnen des Meldeamtes gerne zur Verfügung.

28.10.2009