Handyparken

Seit 26. Oktober 2003 ist in Stockerau Handyparken zum Lösen von Parkscheinen mit dem Handy möglich. Bei dieser von Siemens Business Services und mobilkom austria entwickelten mobilen Parklösung kann nunmehr ein Parkschein der Stadtgemeinde Stockerau auch mit einem SMS- fähigen Handy gelöst werden. Technisch wurde die Lösung in Stockerau als ASP (Application Service Providing)-Modell realisiert. Alle dafür notwendigen Programme laufen zentral im Siemens-Rechenzentrum in Wien. Für die Mobilität sorgt mobilkom austria.

So funktioniert´s:
Als Handyparken-Nutzer können Sie die Parkgebühr entweder bequem über die A1-Handyrechnung oder über paybox bezahlen. Bei diesem besonders sicheren System sind Sie als Benützer authentifiziert und können grundsätzlich jederzeit und überall Ihre Parkscheine lösen.

Frau mit einem Handy steigt aus dem AutoVoraussetzung für die Teilnahme ist der Besitz eines Mobiltelefons (unabhängig vom Mobilfunkbetreiber) mit SMS-Funktion. Für das Versenden einer SMS sind an Ihren Mobilfunkbetreiber grundsätzlich SMS- Gebühren zu entrichten - diese sind abhängig von Ihrem jeweiligen Tarifmodell.

Nach einer einmaligen Anmeldung mit Handynummer und Autokennzeichen über die für die Stadtgemeinde Stockerau auf http://www.handyparken.at/ eingerichtete Anmeldeseite benötigt man zum Lösen eines Parkscheines in weiterer Folge nur noch dieses SMS- fähige und über die Handynummer registrierte Handy. Die SMS Handyparken-Nummer lautet 0664 / 660 6000.

Zur Kontrolle der Parkvorgänge sind die Kontrollorgane mit Handcomputern ausgestattet. Mittels einer Online-Verbindung kann die Aktivierung des elektronischen Parkscheins vom Kontrollorgan überprüft werden.

Als Handyparken-Nutzer sind Sie an dieselben rechtlichen Bestimmungen gebunden, wie jene Verkehrsteilnehmer, die zur Entrichtung der Parkgebühren die Parkautomaten verwenden. Insbesondere sind folgende Punkte zu beachten:

  • Die Parkgebühren sind in der gleichen Höhe, wie sie für Parkautomaten gelten, zu entrichten. Bitte beachten Sie, dass die Parkgebühr erst dann als entrichtet gilt, wenn Sie nach Ihrer Parkscheinbuchung die Bestätigungs-SMS erhalten haben (erst dann wird auch der entsprechende Betrag verrechnet).
  • Nach Senden der Parkscheinbuchung per SMS ist eine Rückabwicklung dieser Parkscheinbuchung nicht mehr möglich.
  • Die höchstzulässige Abstelldauer in Kurzparkzonen ist einzuhalten.
  • Sollte die Aktivierung eines elektronischen Parkscheines über Handyparken insbesondere aus technischen Gründen nicht möglich sein, so ist bei der Nutzung von gebührenpflichtigen Kurzparkzonen die Parkgebühr über die dazu bereitgestellten Parkautomaten bzw. mittels Parkscheinen, welche in der Stadtkassa erhältlich sind, zu entrichten.

Selbstverständlich steht es Ihnen frei, auch als Handyparken-Nutzer die Parkautomaten alternativ zu verwenden.

Für Sie als Handyparken-Nutzer liegen die Vorteile auf der Hand: Handyparken bringt mehr Flexibilität und Zeitersparnis und zeigt damit deutlich den Nutzen mobiler Technologie für jeden einzelnen. Diese innovative Lösung steht Kunden aller Mobilfunknetzbetreiber - auch Benutzern von Wertkartenhandys - offen.

Einfach registrieren und anmelden unter http://www.handyparken.at/.

Rechtl. Rahmenbedingungen: NÖ.Kurzparkzonenabgabegesetz
www.ris.bka.gv.at/lr-niederoesterreich/ (Gliederungszahl 3706/00)

Tarife:
Parkgebühr für 30 Min.: 50 Cent
pro weitere 30 Min.: 50 Cent
Mindestparkzeit: 30 Minuten

Bei der Angabe der Parkzeit für Handyparken sind folgende Eingaben möglich:
30, 60, 90, 120, 150, 180

Maximale Parkdauer:
3 Stunden

Parkzeiten:
Mo-Fr: 8:00 - 18:00 Uhr
Sa: 8:00 - 12:00 Uhr
Jeden ersten Einkaufs-Samstag im Monat ist das Parken gebührenfrei !

Informationen:

Fragen zu einer Beanstandung oder anderen parkbezogenen Themen: Tel. 02266 / 68535